Öffentliche Musikschulen in Schleswig-Holstein nur mit Festanstellungen

Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein veröffentlicht ein Positionspapier zum wegweisenden Herrenberg-Urteil.

Der Einsatz von Honorarkräften an öffentlichen und gemeinnützigen Musikschulen in Schleswig-Holstein ist spätestens seit der neu definierten und verschärften versicherungsrechtlichen Beurteilung von Lehrkräften nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R – sog. „Herrenberg-Urteil“) nicht mehr rechtssicher möglich. Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein kommt zum Schluss, dass an öffentlichen Musikschulen unter Berücksichtigung der vom BSG angelegten Kriterien nun keine Rechtssicherheit mehr für Honorarverträge und Honorartätigkeiten im regulären Unterrichtsbetrieb gegeben ist.
Um die Existenz und die Vielfalt der Musikschularbeit in Schleswig-Holstein zu sichern, müssen Finanzierungsmodelle gefunden werden, um eine Überführung von Honorarverträgen in Festanstellungen zu ermöglichen. Dies kann nur durch eine massive Verbesserung der finanziellen Ausstattung gelingen. Der Landesverband fordert daher eine substanzielle Erhöhung der Landesmittel zur Rettung der schleswig-holsteinischen Musikschullandschaft.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier einsehen.