SVA Fachbereich Jazz-Rock-Pop

  • Du bist Instrumental- oder Vokalschüler*in in Schleswig-Holstein,
  • mindestens 13 Jahre alt,
  • fühlst Dich in den Bereichen Jazz, Rock, Pop, Musical, Hip-Hop etc. pp. zuhause
  • und möchtest später einmal die Musik zum Beruf machen?

Dann bist Du bei der SVA goldrichtig! Wir machen Dich fit für Dein popularmusikalisches Studium.

Im Rahmen des Kursprogramms der SVA JRP beschäftigst Du Dich mit Inhalten aus den Bereichen Bandpraxis, Improvisation, Populäre Musiktheorie, -wissenschaft & -geschichte, Songwriting, Recording & Producing sowie Live Performance und erhältst wertvolle Tipps & Kontakte für Studium und Beruf. Die künstl.-pädag. Leitung des Kursprogramms der SVA Jazz-Rock-Pop liegt bei Prof. Bernd Ruf (Inhaber der Professur für Popular-, Jazz- und Weltmusik an der Musikhochschule Lübeck).

Im Clip der KMB.SH-Videoreihe begleitest Du die Stipendiat*innen bei einer der regelmäßig stattfindenden Bandwochen des Programms.

Die Förderung

Folgende Punkte gehören zur SVA-Förderung und sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft:

A: Die Belegung des Unterrichts im Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht), Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) und Musiktheorie (zentral über den Landesverband organisierter Online-Gruppenunterricht). Mindestens im Haupt- oder Nebenfach muss der Unterricht innerhalb Schleswig-Holsteins belegt werden. Entsprechende Unterrichtsanfragen können bei Bedarf z.B. an die öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten bzw. d*ie volljährigen Stipendiat*innen erhalten ein monatliches Stipendium von derzeit 90,00 € als Unterstützung bei der Finanzierung der anfallenden Unterrichtsgebühren. 

B: Die verpflichtende Teilnahme an den kostenlosen, zentralen SVA-Veranstaltungen: i.d.R. jährlich eine Bandwoche, zwei Workshopwochenenden und der zentral über den Landesverband organisierte Online-Gruppenunterricht im Fach Musiktheorie (die Teilnahme an allen genannten Veranstaltungen ist verpflichtend; die Teilnahme an Maßnahmen des LJJO im zeitlichen Umfang von mindestens 6 Tagen ist als Bandwoche anrechenbar).

C: Die Teilnahme an sonstigen SVA-Veranstaltungen wird erwartet: z.B. an Konzerten.

D: Eine regelmäßige Teilnahme an den Pop-Wertungen von “Jugend musiziert”, an “Jugend jazzt” oder an “Local Heroes” wird erwartet.

E: Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrkraft an den SVA-Maßnahmen ist erwünscht. Die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts, der die Entwicklung de*r Schüler*in dokumentiert, ist verpflichtend.

F: Die Einwilligung in die Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiat*innen zur Durchführung von SVA-Veranstaltungen: z.B. für Adresslisten, Konzertanfragen, Bandprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch die Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Aufnahme

Eine Aufnahme in den Fachbereich Jazz-Rock-Pop der SVA ist ab dem Alter von 13 Jahren möglich. Dazu ist das Einreichen des Aufnahmeantrages samt Lernbericht der Hauptfachlehrkraft erforderlich. Wenn vorhanden, wird die Leitung der öffentlichen Musikschule, an welcher der Haupt- und/oder Nebenfachunterricht belegt ist, über die eingegangene Bewerbung informiert und um eine Einschätzung zu*r Bewerber*in gebeten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sodass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Bewerben können sich Instrumental- oder Vokalschüler*innen, die den Unterricht mindestens im Haupt- oder Nebenfach innerhalb Schleswig-Holsteins belegen (z.B. an einer öffentlichen Musikschule in Schleswig-Holstein oder privat). Eine entsprechende Belegung muss spätestens ab Förderungsbeginn erfolgen. Aufnahmevorspiele finden i.d.R. zweimal jährlich im Nordkolleg Rendsburg statt. Die Förderung beginnt jeweils zum 01. September bzw. 01. März. Die Aufnahmekriterien für die SVA richten sich analog nach den Aufnahmekriterien deutscher Musikhochschulen. Entsprechend ist die Wahl des Nebenfachs geregelt. Die Mitgliedschaft endet i.d.R. mit Studien- bzw. Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch am Ende des Semesters (30. September bzw. 31. März), in welchem d*ie Stipendiat*in 21 Jahre alt wird.

Das Aufnahmevorspiel

Das nächste Vorspiel findet am Montag, 08. Juli 2024 im Nordkolleg Rendsburg statt. 

Aufnahmeanträge werden bis spätestens Montag, 24. Juni 2024 angenommen.

Ein Aufnahmevorspiel dauert ca. 20 Minuten und besteht aus dem Vortrag von 2 vorbereiteten Songs (max. 10 Minuten) und einem Motivationsgespräch (ca. 10 Minuten). Alle Kandidat*innen können sich vorab 15 Minuten einspielen. Die Einspielzeit startet stets 20 Minuten vor der Vorspielzeit. Folgendes ist noch zu beachten:

  • Es sollen bitte 2 stilistisch unterschiedliche Songs am Hauptfachinstrument vorgetragen werden (Gesamtdauer max. 10 Minuten). Es ist absolut kein Grund zur Sorge, wenn ein Vortrag durch die Jury vor Ende eines Songs abgebrochen wird. Oft können sich die Juror*innen recht schnell ein Bild machen und der Zeitplan der Aufnahme-Vorspiele ist eng getaktet.
  • Die vorbereiteten Songs können solo oder mit Begleitung vorgetragen werden (z.B. Begleitpartner*in, Combo, Playalong ohne Stimmdopplung). Wenn das Abspielen eines Playalongs o.Ä. nötig ist, bitten wir um Mitteilung bis spätestens Montag, 01. Juli 2024 per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de.
  • Bitte teile uns Deine Vorspiel-Songs bis spätestens Montag, 01. Juli 2024 per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de mit.
  • Am Ende des Vortrags können noch spontane, freie musikalische Aufgaben entstehen: z.B. eine kleine freie Improvisation oder das Spielen eines Bluesschemas – jeweils abhängig von Instrument und Alter de*r Kandidat*in sowie Stilrichtung und Art des Vortrags.
  • Die Ergebnisse werden schriftlich in der Woche nach dem Vorspiel mitgeteilt.

Kursprogramm

Bandwochen

  • 13.-18. April 2024 im Nordkolleg Rendsburg

  • 11.-16. April 2025 im Nordkolleg Rendsburg

Workshopwochenenden

  • 07./08. September 2024 in der Musikhochschule Lübeck

  • 23./24. November 2024 in der Musikhochschule Lübeck

Ihr Ansprechpartner

Matthias Edeler

Bildungsreferent

Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist ggf. eine persönliche Beratung durch die Musikschulleitungen als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.


Der Fachbereich Jazz-Rock-Pop der SVA ist eine KMB.SH-Kooperation mit der Musikhochschule Lübeck. Die SVA wird aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert.