Fachbereich Jazz-Rock-Pop
SVA Fachbereich Jazz-Rock-Pop
- Du bist Instrumental- oder Vokalschüler*in in Schleswig-Holstein,
- mindestens 14 Jahre alt (temporär aufgrund von Sparmaßnahmen; ab 2027 voraussichtlich mindestens 13 Jahre),
- fühlst Dich irgendwo im populären Genrespektum zuhause (Jazz, Rock, Pop, Musical, Hip-Hop etc.)
- und möchtest später einmal die Musik zum Beruf machen?
Dann bist Du bei der SVA JRP goldrichtig! Wir machen Dich fit für Dein Musikstudium.
Im Rahmen des Kursprogramms der SVA JRP beschäftigst Du Dich mit Inhalten aus den Bereichen Bandpraxis, Improvisation, Populäre Musiktheorie & Musikwissenschaft, Songwriting, Recording & Producing sowie Live Performance und erhältst wertvolle Tipps & Kontakte für Studium und Beruf. Prof. Bernd Ruf (Professor für Popular-, Jazz- und Weltmusik an der Musikhochschule Lübeck) fungiert als Schirmherr des Programms und steht den Stipendiat*innen für die Studienberatung zur Verfügung.
Im Clip der KMB.SH-Videoreihe begleitest Du die Stipendiat*innen bei einer der regelmäßig stattfindenden Bandwochen des Programms.
Die Förderung
Folgende Punkte gehören zur SVA-Förderung und sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft:
A: Die Belegung des wöchentlichen Unterrichts im Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht), im Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) und in Musiktheorie (30-60 Minuten, i.d.R. Gruppenunterricht). Mindestens im Haupt- oder Nebenfach muss der Unterricht innerhalb Schleswig-Holsteins belegt werden. Entsprechende Unterrichtsanfragen können bei Bedarf z.B. an die öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Stipendiat*innen erhalten ein monatliches Stipendium von derzeit 95,00 € als Unterstützung bei der Finanzierung der anfallenden Unterrichtsgebühren. Der verpflichtende Musiktheorieunterricht kann an einer Musikschule oder privat belegt werden (für einen Mindestzeitraum von zwei Jahren ab Förderungsbeginn). Alternativ ist auch eine Teilnahme am zweijährigen, kostenfreien Online-Theorieprogramm der SVA möglich (derzeitiger Unterrichtstermin: montags, 20:00-20:45 Uhr, via Zoom).
B: Die verpflichtende Teilnahme an den kostenfreien, zentralen SVA-Kursveranstaltungen: i.d.R. jährlich eine Bandwoche und zwei Workshopwochenenden (die Teilnahme an allen genannten Veranstaltungen ist verpflichtend; die Teilnahme an Maßnahmen des LJJO im zeitlichen Umfang von mindestens 6 Tagen ist als Bandwoche anrechenbar).
C: Ggf. wird die Teilnahme an außerordentlichen SVA-Veranstaltungen erwartet (Konzerte o.Ä.).
D: Das regelmäßige künstlerische Engagement bei Konzerten & Wettbewerben wird erwartet, z.B. bei “Jugend musiziert”, “Jugend jazzt” oder “Local Heroes”.
E: Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrkraft an den SVA-Maßnahmen ist erwünscht. Die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts, der die Entwicklung der Schüler*in dokumentiert, ist verpflichtend.
F: Die Einwilligung in die Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiat*innen zur Durchführung von SVA-Veranstaltungen: z.B. für Adresslisten, Konzertanfragen, Bandprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch die Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Aufnahme
Eine Aufnahme in den Fachbereich Jazz-Rock-Pop der SVA ist ab dem Alter von 14 Jahren möglich (temporär aufgrund von Sparmaßnahmen; ab 2027 voraussichtlich 13 Jahre). Dazu ist das Einreichen des Aufnahmeantrages samt Lernbericht der Hauptfachlehrkraft erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sodass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Bewerben können sich Instrumental- oder Vokalschüler*innen, die den Unterricht mindestens im Haupt- oder Nebenfach innerhalb Schleswig-Holsteins belegen (z.B. an einer öffentlichen Musikschule in Schleswig-Holstein oder privat). Eine entsprechende Unterrichtsbelegung muss spätestens ab Förderungsbeginn erfolgen (also noch nicht zwingend zum Zeitpunkt des Vorspiels). Wenn vorhanden, wird die Leitung der öffentlichen Musikschule, an welcher der Haupt- und/oder Nebenfachunterricht belegt ist, über die eingegangene Bewerbung informiert und um eine Einschätzung zur Bewerber*in gebeten.
Aufnahmevorspiele finden i.d.R. zweimal jährlich vor den Sommer- und vor den Weihnachtsferien im Nordkolleg Rendsburg statt. Die SVA-Auswahlkommission trifft dabei eine grundsätzliche Zulassungsentscheidung. Für das Programm zugelassenen Bewerber*innen werden - je nach Kapazität im Programm - entweder sofort in die SVA aufgenommen oder ihnen wird ein Wartelistenplatz zugewiesen. Die Warteliste nimmt dabei Priorisierungen in folgender Reihenfolge vor:
- Datum des Aufnahmevorspiels
- taggenaues Alter (prioritär werden ältere Zugelassene aufgenommen)
- bei selben Geburtstagen der Bewerbungseingang.
Die Förderung beginnt bei sofortiger Aufnahme in die SVA zum 01. September bzw. zum 01. März. Bei Zuweisung eines Wartelistenplatzes erfolgt die Aufnahme unterjährig, sobald ein Platz im Programm freigeworden ist. Die Aufnahmekriterien für die SVA richten sich analog nach den Aufnahmekriterien deutscher Musikhochschulen. Entsprechend ist die Wahl des Nebenfachs geregelt. Die Mitgliedschaft endet i.d.R. mit Studien- bzw. Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch am Ende des Semesters (30. September bzw. 31. März), in welchem die Stipendiat*in 21 Jahre alt wird.
Das Aufnahmevorspiel
Das nächste Aufnahmevorspiel findet am 11. Juni 2026 im Nordkolleg Rendsburg statt. Aufnahmeanträge werden bis spätestens zum 28. Mai 2026 angenommen.
Ein Aufnahmevorspiel dauert ca. 20 Minuten und besteht aus dem Vortrag von 2 vorbereiteten Songs (max. 10 Minuten) und einem Motivationsgespräch (ca. 10 Minuten). Alle Kandidat*innen können sich vorab 15 Minuten einspielen. Die Einspielzeit startet stets 20 Minuten vor der Vorspielzeit. Folgendes ist noch zu beachten:
- Es sollen bitte 2 stilistisch unterschiedliche Songs am Hauptfachinstrument vorgetragen werden (Gesamtdauer max. 10 Minuten). Es ist absolut kein Grund zur Sorge, wenn ein Vortrag durch die Jury vor Ende eines Songs abgebrochen wird. Oft können sich die Juror*innen recht schnell ein Bild machen und der Zeitplan der Aufnahme-Vorspiele ist eng getaktet.
- Die vorbereiteten Songs können solo oder mit Begleitung vorgetragen werden (z.B. Begleitpartner*in, Combo, Playalong ohne Stimmdopplung). Wenn das Abspielen eines Playalongs o.Ä. nötig ist oder andere technische Voraussetzungen gegeben sind, bitten wir um Mitteilung bis spätestens zum 04. Juni 2026 per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de.
- Bitte teile uns Deine Vorspiel-Songs bis spätestens zum 04. Juni 2026 per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de mit.
- Am Ende des Vortrags können noch spontane, freie musikalische Aufgaben entstehen: z.B. eine kleine freie Improvisation oder das Spielen eines Bluesschemas – jeweils abhängig von Instrument und Alter der Kandidat*in sowie Stilrichtung und Art des Vortrags.
- Die Ergebnisse werden per E-Mail in der Woche nach dem Vorspiel mitgeteilt.
Das Kursprogramm
Künstl.-pädag. Leitung: Ariane Jahn (Sängerin & Keyboarderin, Songwriterin, Arrangeurin, Ensembleleiterin, Musikpädagogin)
Bandwochen
07.-12. April 2026 im Nordkolleg Rendsburg
27. März-01. April 2027 im Nordkolleg Rendsburg
08.-13. April 2028 im Nordkolleg Rendsburg
Workshopwochenenden
19./20. September 2026 in der Musikhochschule Lübeck
21./22. November 2026 in der Musikhochschule Lübeck
Ihr Ansprechpartner

Matthias Edeler
Bildungsreferent
Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist ggf. eine persönliche Beratung durch die Musikschulleitungen als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Das Stipendienprogramm SVA ist eine Kooperation des Landesverbandes der Musikschulen mit seinen 22 Mitgliedsmusikschulen. Der Fachbereich Jazz-Rock-Pop der SVA ist darüber hinaus eine KMB.SH-Kooperation mit der Musikhochschule Lübeck. Die SVA wird aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert.





