Positionen des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein

„Wir ermöglichen lebenslanges Lernen, schaffen musikalische Erlebnisräume und vermitteln Lust am Musizieren – aus Leidenschaft und Überzeugung.“

Auszug aus dem Leitbild des Verbandes deutscher Musikschulen

Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Gesellschaftsstrukturen, dem sich ändernden Nutzungsverhalten und der diverseren Milieuzugehörigkeit von Kunst- und Kulturrezipient*innen und Musikschüler*innen müssen sich auch die Rahmenbedingungen der Bildungslandschaft ändern. Die öffentlichen Musikschulen stellen sich diesen neuen Aufgaben. Mittels Studien, Evaluationen, Fort- und Weiterbildung sowie Kongressen entwickeln die Musikschulen im Zusammenwirken mit ihrem Fach- und Trägerverband eine tragfähige und nachhaltig wirkende Basis für eine zukunftsweisende und strukturierte musikalische Bildungsarbeit. Indem neue Impulse gesetzt und die Musikschulangebote kontinuierlich weiterentwickelt und innovativ gestaltet werden, kann den Herausforderungen der Zeit angemessen zum Wohl der Bevölkerung begegnet werden.

Öffentliche Musikschulen sind verlässliche Bildungspartnerinnen. Sie bieten ein umfassendes Angebot – für alle Menschen.

Um weiter verlässlich als Bildungspartnerin Musikschule agieren zu können, bedarf es struktureller Anpassungen an eine Gesellschaft im Wandel und eine neue, kommunale Bildungslandschaft:

  • Fortissimo fürs Musikschulfördergesetz in Schleswig-Holstein: Auf Nachfrage des Landesverbandes der Musikschulen wurde Mitte Mai öffentlich, dass die Landesregierung die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten und für das zweite Quartal 2024 angekündigten Musikschulfördergesetzes aufschiebt und somit ihren Versprechen nicht nachkommt. Damit wird ein grundlegender Schritt zur nachhaltigen Absicherung der musikalischen Bildung im Land verhindert. Mit dem Musikschulfördergesetz sollten erstens Qualitätsstandards für landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert, zweitens Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag geschaffen und drittens eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell etabliert werden.
    Das Land gefährdet damit - mitten in der durch das Herrenberg-Urteil verursachten existenziellen Krise der Musikschullandschaft - den Fortbestand einer landesweiten, flächendeckenden Infrastruktur der musikalischen Bildung in Schleswig-Holstein.
     
     
    Weitere Berichterstattungen zum Thema (Auswahl):
     
  • Massive Verbesserung der finanziellen Ausstattung zur Überführung von Honorarverträgen in Festanstellungen: Der Einsatz von Honorarkräften an öffentlichen und gemeinnützigen Musikschulen in Schleswig-Holstein ist spätestens seit der neu definierten und verschärften versicherungsrechtlichen Beurteilung von Lehrkräften nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R – sog. „Herrenberg-Urteil“) nicht mehr rechtssicher möglich. Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein kommt zum Schluss, dass an öffentlichen Musikschulen unter Berücksichtigung der vom BSG angelegten Kriterien nun keine Rechtssicherheit mehr für Honorarverträge und Honorartätigkeiten im regulären Unterrichtsbetrieb gegeben ist. 
    Um die Existenz und die Vielfalt der Musikschularbeit in Schleswig-Holstein zu sichern, müssen Finanzierungsmodelle gefunden werden, um eine Überführung von Honorarverträgen in Festanstellungen zu ermöglichen. Dies kann nur durch eine massive Verbesserung der finanziellen Ausstattung gelingen. Der Landesverband fordert daher eine substanzielle Erhöhung der Landesmittel zur Rettung der schleswig-holsteinischen Musikschullandschaft.

    Positionspapier zum Herrenberg-Urteil (PDF)   
     
     
  • Kooperationen mit Schulen und Kitas: Bei der Gestaltung zukünftiger kommunaler Bildungslandschaften müssen öffentliche Musikschulen in Schleswig-Holstein stärker als wesentliche Kooperationspartnerinnen von Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen verortet werden. Sie bieten Verlässlichkeit und Qualität und können dazu beitragen, im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengerechtigkeit bestehende Lücken im System der musikalischen Bildung zu schließen. Dazu bedarf es einer strukturellen, inhaltlichen, räumlichen und personellen Anpassung an ein zunehmend ganztägig angelegtes Bildungssystem.

    Musik muss selbstverständlich zum Schul- und Kitaalltag gehören. Denn: Musik gehört zum Leben! Öffentliche Musikschulen stehen schon jetzt bereit, als verlässliche Kooperationspartnerinnen - insbesondere bei der Gestaltung des Ganztages ab 2026 - den weiteren Weg gemeinsam zu gestalten.

    Öffentliche Musikschule trifft allgemeinbildende Schule: Kooperationskonzepte und ihre Gelingensbedingungen

    Broschüre herunterladen (PDF)   

  • Digitale Musikschule: Die Digitalisierung hat bereits heute fundamentalen Einfluss auf Kulturproduktion, -präsentation und -rezeption, aber auch auf die kulturelle Bildung. Öffentliche Musikschulen geben ein flächendeckendes Qualitätsversprechen - in diesem Kontext wird auch die digitale Musikschule verortet. Mit einer zielgerichteten Weiterentwicklung der digitalen Vernetzung und einem Ausbau der digitalen Infrastruktur kann sie ihrem Bildungsauftrag im Flächenland Schleswig-Holstein noch zielgenauer nachkommen. Das digitale Zeitalter bietet neue Wege der Musikvermittlung - sei es durch die Einbindung digitaler Tools in den regulären Musikschulunterricht, durch E-Learning-Angebote oder Online-Tutorials. Die Schulung der Medienkompetenz von Musikschullehrkräften stellt hier ein zentrales Handlungsfeld dar.
     
  • Sprachförderung durch Musik: Dass eine Internationalisierung von Bildung und Ausbildung zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist kein Geheimnis. Menschen mit Migrationsgeschichte sollten ganz selbstverständlich an allen gesellschaftlichen Bereichen - so auch am kulturellen und musikalischen Leben - teilhaben. Sprachförderung ist ein unentbehrliches Mittel, um eben diese Teilhabe in unserer Gesellschaft zu fördern. Musikalische Bildung spielt wiederum in Hinblick auf Spracherwerb und Sprachförderung eine zentrale Rolle. In der neurowissenschaftlichen Forschung gilt es als erwiesen, dass gehirnphysiologische und funktionale Mechanismen der Musikverarbeitung und Sprachverarbeitung eng zusammenhängen. Der Erwerb der Muttersprache, aber auch der von Fremdsprachen kann durch musikalische Aktivitäten und Erfahrungen erheblich gefördert werden. Darüber hinaus haben musikalische Aktivitäten eine persönlichkeitsbildende Funktion. Vor diesem Hintergrund schlägt der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein vor, die Potenziale der musikalischen Bildung gezielt für die Unterstützung des frühkindlichen Spracherwerbs und für Sprachfördermaßnahmen in Kitas und Schulen zu nutzen.