Cello für Alle

Cello-Orchester für Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren

Die Schönheit des Celloklangs - wer kennt sie nicht? Cello für Alle richtet sich an Cellist*innen jeden Alters, die das Cello-Ensemblespiel auf besondere Weise erfahren möchten. Stücke unterschiedlichster Epochen und Komponist*innen (von Barock bis Moderne, von Vivaldi bis Apocalyptica) werden in Sektions- und Tuttiproben einstudiert. Auch Kammermusik in kleinerer Besetzung kann Bestandteil des Kurses sein. Damit sich alle teilnehmenden Musiker*innen wiederfinden und weiterentwickeln können, werden Stücke und Stimmen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden berücksichtigt. Am Ende der gemeinsamen Probenwoche steht ein öffentliches Abschlusskonzert (Freitag, 1. November 2024, 16:00 Uhr, Christkirche Rendsburg).

Der Kurs ist ein Treffpunkt für Cellist*innen von Jung bis Alt, die das gemeinsame Musizieren verbindet. Teilnehmende sollten die 1. bis 4. Lage sicher beherrschen.

Gudrun Schröder ist seit vielen Jahren Dozentin an der Musik- und Kunstschule Lübeck. Sie ist außerdem in der Fortbildungsarbeit sowie mit Lehraufträgen für die Musikhochschule Lübeck tätig.

Leitung

Gudrun Schröder

Termin

Sonntag, 27. bis Freitag, 01. November 2024

Ort

Nordkolleg Rendsburg (Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg)

Anmeldeschluss

31. August 2024 - Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen begrenzt, Mindestteilnehmende: 10

Teilnahmebeitrag

Jugendliche 290,- € (erm. 240,- €); Erwachsene 490,- € inkl. Unterbringung im EZ (erm. 440,- €); Frühbucherrabatt von 30,- € (erm. 15,- €) bei Anmeldung bis 31. Juli 2023; inkl. Übern./Verpfl.

Anmeldung

Onlineformular  


Ihre Ansprechpartnerin

Iris Meyer

Bildungsreferentin


Hinweis

Diese Veranstaltung ist auch 2024 wieder als Veranstaltung der Bildungsfreistellung anerkannt. 

Zielgruppe: Berufsmusiker, Musikpädagogen, Musikreferenten sowie für Beschäftigte, die die Inhalte das Seminars im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen. Für andere Beschäftigte ist diese Anerkennung nicht gültig. Es sei denn, der Arbeitgeber stimmt der Teilnahme an der Veranstaltung gem. § 14 Abs. 2 WBG zu.