Cello für Alle
Cello für Alle
Cello-Orchester für Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren
Die Schönheit des Celloklangs - wer kennt sie nicht? Cello für Alle richtet sich an Cellist*innen jeden Alters, die das Cello-Ensemblespiel auf besondere Weise erfahren möchten. Stücke unterschiedlichster Epochen und Komponist*innen (von Barock bis Moderne, von Vivaldi bis Apocalyptica) werden in Sektions- und Tuttiproben einstudiert. Auch Kammermusik in kleinerer Besetzung kann Bestandteil des Kurses sein. Damit sich alle teilnehmenden Musiker*innen wiederfinden und weiterentwickeln können, werden Stücke und Stimmen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden berücksichtigt. Am Ende der gemeinsamen Probenwoche steht ein öffentliches Abschlusskonzert (Freitag, 31. Oktober 2025, 16:00 Uhr, Christkirche Rendsburg).
Der Kurs ist ein Treffpunkt für Cellist*innen von Jung bis Alt, die das gemeinsame Musizieren verbindet. Teilnehmende sollten die 1. bis 4. Lage sicher beherrschen.
Gudrun Schröder ist seit vielen Jahren Dozentin an der Musik- und Kunstschule Lübeck. Sie ist außerdem in der Fortbildungsarbeit sowie mit Lehraufträgen für die Musikhochschule Lübeck tätig.
Termin
Sonntag, 26. Oktober bis Freitag, 31. Oktober 2025
Ort
Nordkolleg Rendsburg (Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg)
Anmeldeschluss
31. August 2025 - Die Teilnehmendenzahl: 10 - 20 Personen
Teilnahmebeitrag
Jugendliche 290,- € (erm. 240,- €); Erwachsene 490,- € inkl. Unterbringung im EZ (erm. 440,- €); Frühbucherrabatt von 30,- € (erm. 15,- €) bei Anmeldung bis 31. Juli 2025; inkl. Übern./Verpfl.
Anmeldung
Ihre Ansprechpartnerin
Iris Meyer
Bildungsreferentin
Hinweis
Diese Veranstaltung ist auch 2025 wieder als Veranstaltung der Bildungsfreistellung anerkannt.
Zielgruppe: Berufsmusiker, Musikpädagogen, Musikreferenten sowie für Beschäftigte, die die Inhalte das Seminars im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen. Für andere Beschäftigte ist diese Anerkennung nicht gültig. Es sei denn, der Arbeitgeber stimmt der Teilnahme an der Veranstaltung gem. § 14 Abs. 2 WBG zu.