Schleswig-Holstein lässt seine Musikschulen im Stich – Zukunft der musikalischen Bildung steht auf der Kippe

Auf Nachfrage des Landesverbandes der Musikschulen wurde Mitte Mai öffentlich, dass die Landesregierung die Umsetzung des im Koaltionsvertrag vereinbarten und für das zweite Quartal 2024 angekündigten Musikschulfördergesetzes aufschiebt und somit ihren Versprechen nicht nachkommt.

Damit wird ein grundlegender Schritt zur nachhaltigen Absicherung der musikalischen Bildung im Land verhindert. Mit dem Musikschulfördergesetz sollten erstens Qualitätsstandards für landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert, zweitens Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag geschaffen und drittens eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell etabliert werden.

Das Land gefährdet damit - mitten in der durch das Herrenberg-Urteil verursachten existenziellen Krise der Musikschullandschaft - den Fortbestand einer landesweiten, flächendeckenden Infrastruktur der musikalischen Bildung in Schleswig-Holstein.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.