Cello für Alle 2023 (22. - 27. Oktober 2023)

Cello-Orchester für Jugendliche und Erwachsene ab 12 Jahren

Termin: Sonntag, 22. bis Freitag, 27. Oktober 2023

Leitung: Gudrun Schröder

Inhalt: Die Schönheit des Celloklangs - wer kennt sie nicht? Cello für Alle richtet sich an Cellist*innen jeden Alters, die das Cello-Ensemblespiel auf besondere Weise erfahren möchten. Stücke unterschiedlichster Epochen und Komponist*innen (von Barock bis Moderne, von Vivaldi bis Apocalyptica) werden in Sektions- und Tuttiproben einstudiert. Auch Kammermusik in kleinerer Besetzung kann Bestandteil des Kurses sein. Damit sich alle teilnehmenden Musiker*innen wiederfinden und weiterentwickeln können, werden Stücke und Stimmen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden berücksichtigt. Am Ende der gemeinsamen Probenwoche steht ein öffentliches Abschlusskonzert (Freitag, 27. Oktober 2023, 16:00 Uhr, Christkirche Rendsburg).

Der Kurs ist ein Treffpunkt für Cellist*innen von Jung bis Alt, die das gemeinsame Musizieren verbindet. Teilnehmende sollten die 1. bis 4. Lage sicher beherrschen.

Gudrun Schröder ist seit vielen Jahren Dozentin an der Musik- und Kunstschule Lübeck. Sie ist außerdem in der Fortbildungsarbeit sowie mit Lehraufträgen für die Musikhochschule Lübeck tätig.

Ort: Nordkolleg Rendsburg (Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg)

Teilnahmebeitrag: Jugendliche 290,- € (erm. 240,- €); Erwachsene 490,- € inkl. Unterbringung im EZ (erm. 440,- €); Frühbucherrabatt von 30,- € (erm. 15,- €) bei Anmeldung bis 31. Juli 2023; inkl. Übern./Verpfl.

Anmeldeschluss: 31. August 2023 - Die Teilnehmendenzahl ist auf 20 Personen begrenzt, Mindestteilnehmende: 10.

Anmeldung per Onlineformular (ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zurückschicken).

 

Diese Veranstaltung ist als Veranstaltung der Bildungsfreistellung anerkannt.

Zielgruppe: Berufsmusiker, Musikpädagogen, Musikreferenten sowie für Beschäftigte, die die Inhalte das Seminars im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigen. Für andere Beschäftigte ist diese Anerkennung nicht gültig. Es sei denn, der Arbeitgeber stimmt der Teilnahme an der Veranstaltung gem. § 14 Abs. 2 WBG zu.