Musikschule - von Meer zu Meer

Ein Saxofonquartett macht im ganzen Land Musikschularbeit erfahrbar. Der Landesverband der Musikschulen fordert mit dieser Aktion eine Verdopplung der Landesmittel.

#mehrfürmusikschulen

Vor dem Hintergrund anstehender politischer Gespräche und der Neuverhandlung der Förderrichtlinie für die Musikschularbeit, machte der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein öffentlich deutlich und erfahrbar, dass musikalische Bildung unabdingbar für eine funktionierende Gesellschaft ist. In unseren Musikschulen sind alle Menschen willkommen und alle Menschen werden durch die Musik verbunden. Die Musikschulen bilden Erlebnisräume von Anfang an, ein Leben lang und das in ganz Schleswig-Holstein. "Die Musik ist die Seele der Gesellschaft und dies wollten wir mit einer Aktion für alle erlebbar machen, damit die Musikschulen in der öffentlichen Wahrnehmung gefestigt werden", so Frau Dr. Rhea Richter, Geschäftsführerin des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein.
Daher spielte am Freitag, 7. Februar 2020 ein Saxofonquartett der VdM-Musikschule Neumünster an Bahnhöfen und im Zug im ganzen Land bekannte Lieder, Ohrwürmer und die Schleswig-Holstein-Hymne und zeigte, was Musik alles kann. Denn auf einer Reise von der Ostsee bis zur Nordsee kann man im Zug am direktesten mit Menschen in Kontakt treten. Das Quartett sorgte für gute Stimmung und musikalische Erlebnisse. Die Aktion wurde von einem Filmteam begleitet.

Wir verdeutlichen mit dieser Aktion, dass musikalische Bildung eine große Rolle in der Gesellschaft spielt. Dieses Kulturgut kann jedoch nur vermittelt werden, wenn die musikalische Bildung auch in der Landespolitik einen hohen Stellenwert einnimmt und verlässlich und nachhaltig gefördert wird. Eine umfangreichere Förderung der Musikschulen ist hierfür zwingend erforderlich.

 

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HIER gibt es weitere Informationen zum Landesverband der Musikschulen in SH

Warum mehr Landesmittel?

Öffentliche Musikschulen verfolgen jeher das Ziel, allen Menschen den Zugang zu Musik zu ermöglichen. Die Musikschulen arbeiten gemeinnützig und werden deshalb auch vom Land gefördert. Diese Förderung ist Grundlage für eine professionelle Musikschularbeit. Derzeit macht die Landesförderung in Schleswig-Holstein ca. 4% des Gesamtetats der Musikschulen aus.

In Zeiten, in denen Fachkräftemangel, Bildung und Digitalisierung gesellschaftliche Kernthemen geworden sind, kann die Arbeit der Musikschulen eine Basis für gelingende Bildungsperspektiven in Schleswig-Holstein schaffen.

„Musik gilt als eine menschliche Grunderfahrung, die einen Beitrag zu einem sinnerfüllten Leben leistet. Aktives Musizieren und Singen entwickelt die musikalisch-ästhetischen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten.“[1] Kurz: Wer musiziert, hat bessere Chancen.

Wir können unserem Bildungsauftrag jedoch nur gerecht werden, wenn wir auf eine verlässliche Förderung vertrauen können.

Die Höhe der Landesförderung der öffentlichen Musikschulen fällt in den Bundesländern Deutschlands unterschiedlich aus. Aktuelle Statistiken des Verbandes deutscher Musikschulen verdeutlichen, dass Schleswig-Holstein zu den Schlusslichtern gehört. In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg speisen sich über 10 % des Gesamtetats der Musikschulen aus Landesmitteln. In Schleswig-Holstein machen die Landesmittel rund 4% des Gesamtetats der Musikschulen aus [2] . Die Folgen: unsicherer Arbeitsverhältnisse, hohe Unterrichtsbeiträge und fehlende Unterrichtsstätten in Schleswig-Holstein.

Unzählige Studien machen deutlich, welche Potenziale musikalische Bildung hat. Sei es in Hinblick auf Sozialverhalten, Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaftsgefühl, Sprachförderung oder Spracherwerb – die Musik fördert maßgeblich. Nicht zuletzt – und das ist wohl am einfachsten zu erfahren – steigert Musik das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Überlegen Sie einmal: Welche Musik haben Sie heute zuletzt gehört und was hat diese ausgewirkt?

Musik verbreitet Freude und fördert den friedvollen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Musikalische Bildung ist der Schlüssel dafür. Folglich möchten wir, dass jeder von den Mehrwerten musikalischer Bildung profitieren kann und fordern daher eine Verdopplung der Landesförderung, also eine Steigerung in Höhe von einer Million Euro, für die öffentlichen Musikschulen von der Ostsee bis zur Nordsee.


Schleswig-Holstein soll langfristig im bundesweiten Vergleich das Mittelfeld bei der Landesförderung erreichen. Musikschularbeit benötigt in Schleswig-Holstein mehr Perspektive für Angestellte und Berufseinsteiger und mehr Qualität und Angebotsvielfalt an allen Standorten, sodass die Musikschullandschaft nachhaltig gefestigt und ausgebaut werden kann. Doch vor allem ermöglicht eine Verdopplung der Landesfördermittel mehr Teilhabe für alle Bürger*innen des Landes. Eine Verdopplung der Mittel verbessert die Musikschullandschaft also auf mindestens drei Ebenen!

 

Geringe Landesförderung führt zu höheren Unterrichtsgebühren

In Schleswig-Holstein wird die Musikschularbeit mit 4% vom Land und mit 31% von den Kommunen gefördert. Den größten Anteil zahlen jedoch die Musikschüler*innen bzw. Eltern mit rund 59%. Dies hat zur Folge, dass die Unterrichtsgebühren hoch und somit nicht für jeden finanziell tragbar sind. Eine Verdopplung der Förderung durch das Land würde die Musikschüler*innen entlasten und eine Teilhabe an der musikalischen Bildung für alle ermöglichen.

Fehlende Förderungen bedeuten prekäre Arbeitssituationen

An den öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein unterrichten derzeit 1.137 Lehrkräfte. Das Verhältnis zwischen den Geschlechtern ist hierbei relativ ausgeglichen – jedoch nicht das Verhältnis zwischen Honorarkräften und Festangestellten. Nur 37% der Lehrkräfte in ganz Schleswig-Holstein befinden sich in einem gesicherten und angemessenen Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass über 700 Musikschullehrkräfte nur auf Honorarbasis arbeiten. Die Nachteile einer Tätigkeit auf Honorarbasis sind:  niedrige Entlohnung, keine Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen oder Unterrichtsausfällen, an Feiertagen oder in den Schulferien sowie eine fehlende soziale Absicherung. Eine Verdopplung der derzeitigen Landesförderung ermöglicht den Musikschulen eine schrittweise Übernahme der Honorarkräfte in feste Anstellungsverhältnisse. In Zukunft sollte die Anzahl der auf Honorarbasis arbeitenden Lehrkräfte auf ein Minimum reduziert werden.

 

Schleswig-Holstein als Flächenland mit besonderen Herausforderungen

Schleswig-Holstein hat mit ca. 15.800 km² und rund 2,89 Millionen Einwohner*innen eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 183 Einwohner*innen pro km². Schaut man sich die Bevölkerungsdichte innerhalb der Kreise an, wird die Problematik des Flächenlandes deutlich. Beispielsweise gibt es im Kreis Rendsburg-Eckernförde 125 Einwohner*innen pro km². Ähnlich sieht es im Kreis Nordfriesland mit 80 Einwohner*innen pro km² aus. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass zu Schleswig-Holstein zahlreiche Inseln und Halligen zählen. Die Folgen sind lange Anfahrtswege für die Musikschüler*innen und Eltern. Ein räumlicher und personeller Ausbau der Musikschulen ist hier zwingend erforderlich.

Eine Verdopplung der Fördermittel trägt zum Ausbau des flächendeckenden Musikschulnetzes bei. Bestehende Unterrichtsstandorte könnten dadurch gefestigt und das Angebot erweitert werden. In Musikschulen kommen Menschen aller Generationen und verschiedener ethnischer und soziokultureller Hintergründen zusammen und lernen mit- und voneinander. Musikschulen schlagen Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Die verlässliche Qualität des Unterrichtsangebots wird von musikpädagogisch qualifizierten Lehrkräften und Schulleitungen verantwortet. Eine steigende Landesförderung vervielfacht also die Potenziale und Chancen für alle.


 


[1] www.nmz.de/artikel/persoenlichkeitsentwicklung-musikerziehung


 [2] https://www.musikschulen.de/medien/doks/zahlen_und_fakten/tabelle-verteilung-der-oeffentlichen-mittel.pdf