Dann bist Du bei der SVA Klassik goldrichtig! Wir machen Dich fit für Dein Musikstudium.
Für die musikalische Entwicklung der jungen Musikerinnen und Musiker sind viele Aspekte wichtig. Der Fachbereich Klassik der SVA unterstützt die Stipendiat*innen insbesondere durch das aktive Musizieren im Rahmen zweier Kammermusikwochen - angeleitet durch Dozierende norddeutscher Hochschulen - sowie durch zwei Theoriewochenenden im Jahr, die unter der Leitung von Prof. Dr. Oliver Korte (MHL) und Prof. Dr. Immanuel Ott (HfM Mainz) an der Musikhochschule Lübeck stattfinden.
Folgende Punkte gehören zur SVA-Förderung und sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft:
A: Die Belegung des Musikschulunterrichts im Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht), Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) und Musiktheorie (i.d.R. Gruppenunterricht). Mindestens im Haupt- und/oder Nebenfach muss der Unterricht an einer schleswig-holsteinischen VdM-Musikschule belegt werden. Für den Unterricht im Nebenfach und in Musiktheorie erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. d*ie Stipendiat*in monatlich einen Zuschuss zu den Unterrichtsgebührenvon derzeit 90,00 €.
B: Die verpflichtende Teilnahme an den kostenlosen, zentralen SVA-Veranstaltungen: i.d.R. zwei Kammermusikwochen und zwei Theoriewochenenden pro Kalenderjahr (die jährliche Teilnahme an einer Kammermusikwoche und an beiden Theoriewochenenden ist verpflichtend; die Teilnahme an Maßnahmen des LJO, LJC oder LJENM ist als Kammermusikwoche anrechenbar).
C: Die Teilnahme an sonstigen SVA-Veranstaltungen wird erwartet: z.B. an Konzerten.
D: Eine regelmäßige Teilnahme an "Jugend musiziert" wird erwartet.
E: Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrkraft an den SVA-Maßnahmen ist erwünscht. Die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts, der die Entwicklung de*r Schüler*in dokumentiert, ist obligatorisch.
F: Die Einwilligung in die Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiat*innen zur Durchführung von SVA-Veranstaltungen: z.B. für Adresslisten, Konzertanfragen, Ensembleprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch die Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in Printmedien sowie im Internet.
Eine Aufnahme in den Fachbereich Klassik der SVA ist ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Dazu ist das Einreichen des Aufnahmeantrages samt Lernbericht der Hauptfachlehrkraft und Empfehlung der jeweiligen Musikschulleitung erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sodass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Bewerben können sich Musikschüler*innen schleswig-holsteinischer VdM-Musikschulen (mindestens im Haupt- und/oder Nebenfach; eine entsprechende Belegung muss spätestens ab Förderungsbeginn erfolgen). Aufnahmevorspiele finden i.d.R. zweimal jährlich im Nordkolleg Rendsburg statt. Die Förderung beginnt jeweils zum nächsten Schulhalbjahr. Die Aufnahmekriterien für die SVA richten sich analog nach den Aufnahmekriterien deutscher Musikhochschulen. Entsprechend ist die Wahl des Nebenfachs geregelt. Die Mitgliedschaft endet i.d.R. mit Studien- bzw. Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch am Ende des Halbjahres, in welchem d*ie Stipendiat*in 21 Jahre alt wird.
Das Aufnahmevorspiel
Das nächste Vorspiel findet am Donnerstag, 08. Juni 2023 im Nordkolleg Rendsburg statt.
Aufnahmeanträge werden bis einschließlich Donnerstag, 25. Mai 2023 angenommen (Post- oder Maileingang). Bitte postalisch an den Landesverband der Musikschulen (Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg) oder als Scan per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de.
Ein Vorspiel dauert ca. 10 Minuten. Alle Kandidat*innen können sich vorab 15 Minuten einspielen. Die Einspielzeit startet stets 20 Minuten vor der Vorspielzeit. Folgendes ist noch zu beachten:
Kammermusikwochen
Theoriewochenenden
Matthias Edeler
Bildungsreferent beim Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein
E-Mail: edeler(at)musikschulen-sh.de
Büro: 04331 148649
Mobil/HO: 0176 88432271
Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist eine persönliche Beratung durch die Musikschulleitungen als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Die SVA wird aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert.