Gesetzgeberische Klarheit im Musikschulfördergesetz gefordert

Der aktuelle Entwurf eines Musikschulfördergesetzes für Schleswig-Holstein (MusFöG), der am 01.01.2026 in Kraft treten soll, sieht derzeit keine konkrete Höhe für die Förderung der Musikschulen durch das Land vor. Im Gesetzestext heißt es lediglich, dass „nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln“ gefördert werden soll.

LKV: Dr. Kilian Lembke LKJ: Dr. Christian Schmidt-Rost, Anne Hermans LVdMSH: Dr. Rhea Richter und Rainer Engelemann Nordkolleg: Guido Froese Landesmusikrat: Hartmut Schörder Bild: Fotomontage

Der Landesmusikrat, die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, die Musikhochschule Lübeck, das Nordkolleg sowie der Landeskulturverband unterstützen den Landesverband der Musikschulen mit dem gemeinsamen Appell „Musikschulfördergesetz ohne Förderbekenntnis ist wie Schleswig-Holstein ohne Küste“ in seiner Forderung, dass im Musikschulfördergesetzes eine konkrete Fördersumme benannt werden muss. 

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