Dann bist Du bei der SVA goldrichtig! Wir machen Dich fit für Dein Jazz-Rock-Pop-Studium.
Lerne Skills aus den Bereichen Combo/Band-Arbeit, Improvisation, Jazz-Rock-Pop-Theorie & -geschichte, Recording & Producing sowie Live Performance und erhalte wertvolle Tipps & Kontakte für Studium und Beruf. Die künstlerische Leitung des Veranstaltungsprogramms der SVA Jazz-Rock-Pop liegt bei Prof. Bernd Ruf (Inhaber der Professur für Popularmusik, Jazz und Weltmusik an der Musikhochschule Lübeck).
Im Clip der KMB.SH-Videoreihe begleitest Du die Stipendiat*innen bei einer der regelmäßig stattfindenden Bandwochen des Programms.
Folgende Punkte gehören zur SVA-Förderung und sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft:
A: Die Belegung des Unterrichts im Hauptfach (60 Minuten Einzelunterricht), Nebenfach (45 Minuten Einzelunterricht) und Musiktheorie (zentral über den Landesverband organisierter Online-Gruppenunterricht). Der Haupt- und Nebenfachunterricht kann z.B. an einer schleswig-holsteinischen VdM-Musikschule belegt werden. Für den Unterricht im Nebenfach erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. d*ie Stipendiat*in monatlich einen Zuschuss zu den Unterrichtsgebühren von derzeit 90,00 €.
B: Die verpflichtende Teilnahme an den kostenlosen, zentralen SVA-Veranstaltungen: i.d.R. jährlich eine Bandwoche, zwei Workshopwochenenden und der zentral über den Landesverband organisierte Online-Gruppenunterricht im Fach Musiktheorie (die Teilnahme an all diesen Veranstaltungen ist verpflichtend; die Teilnahme an Maßnahmen des LJJO ist als Bandwoche anrechenbar).
C: Die Teilnahme an sonstigen SVA-Veranstaltungen wird erwartet: z.B. an Konzerten.
D: Eine regelmäßige Teilnahme an den Pop-Wertungen von "Jugend musiziert" oder an "Jugend jazzt" wird erwartet.
E: Die aktive Mitwirkung der Hauptfachlehrkraft an den SVA-Maßnahmen ist erwünscht. Die Ausfertigung eines jährlichen Lernberichts, der die Entwicklung de*r Schüler*in dokumentiert, ist obligatorisch.
F: Die Einwilligung in die Nutzung der persönlichen Daten der Stipendiat*innen zur Durchführung von SVA-Veranstaltungen: z.B. für Adresslisten, Konzertanfragen, Bandprojekte, Fahrgemeinschaften usw. Insbesondere gehört hierzu auch die Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungen zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichekeitsarbeit in Printmedien sowie im Internet.
Eine Aufnahme in den Fachbereich Jazz-Rock-Pop der SVA ist ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Dazu ist das Einreichen des Aufnahmeantrages samt Lernbericht der Hauptfachlehrkraft und ggf. Empfehlung der jeweiligen Musikschulleitung erforderlich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, sodass über die Aufnahme nach einem Vorspiel entschieden wird. Bewerben können sich Musikschüler*innen in Schleswig-Holstein (der Haupt- und Nebenfachunterricht kann z.B. an einer schleswig-holsteinischen VdM-Musikschule belegt werden). Eine entsprechende Belegung muss spätestens ab Förderungsbeginn erfolgen. Aufnahmevorspiele finden i.d.R. zweimal jährlich im Nordkolleg Rendsburg statt. Die Förderung beginnt jeweils zum nächsten Semester (Oktober bzw. April). Die Aufnahmekriterien für die SVA richten sich analog nach den Aufnahmekriterien deutscher Musikhochschulen. Entsprechend ist die Wahl des Nebenfachs geregelt. Die Mitgliedschaft endet i.d.R. mit Studien- bzw. Ausbildungsbeginn, spätestens jedoch am Ende des Semesters, in welchem d*ie Stipendiat*in 21 Jahre alt wird.
Das Aufnahmevorspiel
Das nächste Vorspiel findet am Montag, 04. Dezember 2023 in der Musikschule der Landeshauptstadt Kiel statt.
Aufnahmeanträge werden bis einschließlich Montag, 20. November 2023 angenommen (Post- oder Maileingang). Bitte postalisch an den Landesverband der Musikschulen (Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg) oder als Scan per Mail an edeler(at)musikschulen-sh.de.
Ein Vorspiel dauert ca. 10 Minuten. Alle Kandidat*innen können sich vorab 15 Minuten einspielen. Die Einspielzeit startet stets 20 Minuten vor der Vorspielzeit. Folgendes ist noch zu beachten:
Bandwochen
Workshopwochenenden
Matthias Edeler
Bildungsreferent beim Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein
E-Mail: edeler(at)musikschulen-sh.de
Büro: 04331 148649
Mobil/HO: 0176 88432271
Da die Gesamtmaßnahme in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgt, ist ggf. eine persönliche Beratung durch die Musikschulleitungen als erste Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Die Neugründung und der Aufbau des neuen Fachbereichs Jazz-Rock-Pop der SVA erfolgt in Kooperation mit der Musikhochschule Lübeck unter dem Dach des Kompetenzzentrums für musikalische Bildung Schleswig-Holstein. Die SVA wird aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert.